Banken – Kredit – Börse
Kreditgenossenschaften,
Kreditinstitute, die in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) geführt werden. Kreditgenossenschaften sind Volksbanken, Raiffeisenbanken sowie Spar- und Darlehenskassen.
Kreditinstitut, Unternehmen,
das Bankgeschäfte betreibt (Definition nach §1 KWG (Gesetz über das Kreditwesen)).
Im § 1 KWG erfolgt eine Aufzählung der Bankgeschäfte (z.B. Einlagengeschäft,
Kreditgeschäft, Investmentgeschäft). Nach der Rechtsprechung der Europäischen Union bezieht sich der Begriff Kreditgenossenschaften nur auf Unternehmen, die sowohl Einlagen- als auch Kreditgeschäfte betreiben. Erweitert wird der Begriff Kreditgenossenschaften im KWG durch weitere Begriffe, z.B. Finanzdienstleistungsinstitut, Kreditvermittlung.
Kreditkarten, Zahlungskarten,
Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Kreditkosten,
Entgelte bei der Inanspruchnahme eines Kredites. Kreditkosten setzen sich aus Zinsen, Provisionen sowie Auslagen und Nebenkosten zusammen. Bei Verbraucherkrediten im Sinne der Regelungen des BGB zum Verbraucherdarlehen ist die umfassende Angabe aller Kreditkosten in Schriftform vorgeschrieben. Sonderregelungen gelten hier bei geduldeten Überziehungen. Zu beachten sind bei Krediten an Privatleute ferner die Vorschriften der Preisangabenverordnung.
Kreditleihe,
Teilbereich des Kreditgeschäftes. Bei einer Kreditleihe stellt ein Kreditinstitut seinem Kunden keine liquiden Mittel, sondern seinen „guten Namen” zur Verfügung, indem es beispielsweise eine Bürgschaft für den Kunden übernimmt. Zur Kreditleihe gehören Aval und Akzeptkredit. – Gegensatz: Geldleihe.
Kreditor,
Bezeichnung für einen Bankkunden, dessen Konto einen Habensaldo aufweist. – Gegensatz: Debitor.
Kreditprovision, Bereitstellungsprovision.
Entgelt für die Liquiditätsbereitschaft eines Kreditinstitutes. Bei einem Kontokorrentkredit muss ein Kreditinstitut täglich damit rechnen, dass der Kunde sein Konto überzieht. Für eine solche nicht vorhersehbare Liquiditätsbeanspruchung des Kredit gewährenden Instituts wird eine Kreditprovision berechnet; diese wird i.d.R. in den Zinssatz einkalkuliert, der dem Kunden bei Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites ( Kredit trotz Schufa beantragen) in Rechnung gestellt wird.
Kreditschöpfung,
andere Bezeichnung für Geldschöpfung.
Kreditscoring,
mathematisch-statistisches Prognoseverfahren für die Kalkulation von Kreditkosten sowie für die Prüfung der Kreditwürdigkeit. Scoringdaten sind bestimmte Kundenmerkmale (Alter, Beruf, Geschlecht etc.). Bei Firmenkunden kommen Aussagen zu den Bilanzverhältnissen (Bilanzanalyse), zur Marktstellung, zum Management etc. hinzu. Hochleistungsrechner ermitteln aus den Kundendaten einen individuellen Scoringwert, der angibt, mit welcher Wahrscheinlichkeit es bei dem entsprechenden Kunden zu einem Kreditausfall kommt. Damit kann jeder Kunde einer bestimmten Ratingstufe (einer Risikoklasse) zugeordnet werden; die Kreditkonditionen werden so individuell kalkuliert. Auch die SCHUFA ( Kredit trotz Schufa )bietet ein Scoringverfahren an. – Von Bedeutung ist das Kreditscoring auch im Zusammenhang mit den Regelungen zu „Basel II”. Demnach müssen Kreditinstitute in Zukunft dadurch, dass der bei einem Kredit zu unterlegende Eigenkapitalanteil bei abnehmender Bonität Kreditnehmers steigen muss (Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute), eine Bonitätsermittlung für jeden Kreditnehmer durch ein Rating vornehmen. Als Instrument dient hier auch das Kreditscoring.